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Wer hilft mir, wenn ich zu Hause Hilfe benötige?

Mehr als jeder zweite Deutsche hat Angst, im Alter Pflege zu benötigen. Leider aus gutem Grund. Aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, im Alter Hilfe zu bedürfen. Doch wer hilft, wenn der Körper einmal nicht mehr so will?


Im gewohnten Umfeld bleiben

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stellen lediglich eine Grundversorgung sicher und decken damit nicht einmal annähernd die Kosten einer ambulanten oder stationäre Betreuung ab.


Auch Angehörige können die notwendige Hilfe meist nicht leisten. Sie sind beruflich eingespannt und/oder wohnen nicht in der näheren Umgebung. Für viele Betroffene bleibt oftmals nur der Weg ins Heim. Was das Schreckensszenario noch größer macht.


Stationäre Pflege muss nicht sein

Sofern es Hilfe für die kleineren und größeren Aufgaben des Alltags gibt, lässt sich stationäre Pflege häufig vermeiden. Genau hier setzt die Stuttgarter AktivPflege an. Sie bietet Betroffenen und deren Angehörigen ein umfangreiches Paket ambulanter Hilfeleistungen und garantiert, dass ältere, pflegebedürftige Menschen in der gewohnten Umgebung genau die Unterstützung bekommen, die sie benötigen.

Im Falle eines Falles unterstützen qualifizierte Pflegekräfte durch kompetente Grund- und Behandlungspflege und bieten menschliche Zuwendung sowie Unterstützung im Haushalt – unbürokratisch und zuverlässig.


Hilfe, die ankommt

Die Stuttgarter nimmt bei den ambulanten Hilfeleistungen die Dienste des Maltester Hilfsdienstes in Anspruch und stellt so sicher, dass möglichst lebenslang eine umfassende Pflegebetreuung in vertrauter Umgebung ermöglicht werden kann. Für Sie bedeutet das: 

 

  • lebenslange Leistungen
  • sofortige ambulante Hilfe, auch wenn Unterlagen zur Geltendmachung der Leistung noch nicht vorliegen
  • keine anonymen Geldzahlungen; stattdessen direkte Hilfe zu Hause
  • Hilfe bei unfallbedingter, als auch bei nicht unfallbedingter Pflegebedürftigkeit 
  • freie Wahl über die Einsatzart der Hilfestunden 
  • Möglichkeit zur Ansammlung von Hilfestunden, die zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden können 
  • Zahlung einer monatlichen Rente bei stationärer Pflege (und Pflegestufe III), falls ambulante Pflege nicht (mehr) möglich. Optional ist die Versicherung der Unfall-Pflege-Rente bereits ab Pflegestufe I oder ab Pflegestufe II möglich.
  • Vermittlung eines wohnortnahen Pflegeplatzes innerhalb von 24 Stunden 
  • uvm.
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HILFE, DIE ANKOMMT

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